nath.communication
(Stand 2025)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge sowie für vorvertragliche Rechtsbeziehungen zwischen nath.communication (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Gegenstand des Vertrags sind insbesondere Leistungen aus den Bereichen Strategie, Markenentwicklung, Design, Kommunikation, Beratung, Konzeption sowie sonstige kreative und beratende Leistungen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Werkleistung vereinbart, schuldet die Agentur eine Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(1) Sämtliche im Rahmen von Angeboten, Präsentationen oder Pitches vorgestellten Konzepte, Entwürfe, Strategien, Ideen oder sonstigen Leistungen bleiben auch ohne ausdrückliche Beauftragung geistiges Eigentum der Agentur.
(2) Eine Nutzung, Verwertung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig.
(3) Kommt kein Vertrag zustande, sind sämtliche überlassenen Unterlagen auf Verlangen der Agentur unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.
(1) Der Auftraggeber stellt der Agentur alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung sämtlicher übergebener Materialien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind.
(3) Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
(1) Alle Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Projekten mit einem Volumen von über 5.000 EUR ist die Agentur berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzlichen Verzugspauschalen geltend zu machen.
(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Sämtliche Leistungen der Agentur unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Die Agentur überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung aller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur. Eine Nutzung der Leistungen vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt.
(5) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt ausschließlich im vertraglich vereinbarten räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang.
(6) Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung in weiteren Medien – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(7) Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung branchenübliche KI-gestützte Tools einzusetzen.
(2) Eine Haftung für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit oder exklusive Nutzbarkeit von KI-generierten Inhalten wird – soweit gesetzlich zulässig – nicht übernommen.
(3) Eine Verwendung der von der Agentur erstellten Arbeiten zum Training eigener oder fremder KI-Systeme ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Auftragserfüllung geeignete Dritte einzusetzen.
(2) Werden Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, wird der Auftraggeber Vertragspartner der jeweiligen Dienstleister.
(3) Wird ausnahmsweise im Namen der Agentur beauftragt, stellt der Auftraggeber die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen daraus resultierenden Verpflichtungen frei.
(1) Soweit eine Werkleistung vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn
a) der Auftraggeber die Abnahme schriftlich erklärt,
b) die Leistung produktiv genutzt wird oder
c) innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt werden.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(1) Die Agentur schuldet keine rechtliche Prüfung der Schutzfähigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Marken, Designs oder sonstigen Schutzrechten.
(2) Entsprechende Recherchen sind vom Auftraggeber selbst oder durch spezialisierte Rechtsberater vorzunehmen.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
(1) Kündigt der Auftraggeber ein Projekt vor Fertigstellung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
(2) Bereits eingeräumte Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher offenen Forderungen suspendiert.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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